bei Dir, kiiwii.
"In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist über den Artikel 21 (Nichtdiskriminierung) die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung verboten. Da die Charta erst mit dem Vertrag von Lissabon am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten ist, ist die Tragweite des Artikels 21 hinsichtlich der Wirksamkeit einer Gewährung eines Rechtes auf sexuelle Selbstbestimmung noch nicht absehbar.
Wortlaut des Artikels 21:
(1) Diskriminierungen, insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung, sind verboten. [...]"
https://de.wikipedia.org/wiki/Sexuelle_Selbstbestimmung
Wer in Deutschland dafür bezahlen soll, nicht nach dem Wohlgefallen des Staates Kinder zu bekommen, wird entweder aufgrund seiner sexuellen Ausrichtung oder seiner Weltanschauung diskriminiert.
Durch so ein Gesetz erfolgt natürlich die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, weil ein finanzieller und diskriminierender Druck ausgeübt wird. |