deine Unterscheidung, die hier einige nicht verstehen und glauben die Begünstigung der Familie stelle spiegelgleich eine Belastung/Eingriff in Rechte Kinderloser dar, trifft es schon.
Gewährt der Staat eine Leistung mit Rechtsanspruch für Kindererziehende ist dies nicht zwangsläufig mit einem gewollten und unmittelbarem Eingriff in die Rechtsposition Kinderloser verbunden, die Kosten für Familienförderung sind aus der allgemeinen Staatsfinanzierung aufzubringen, die dafür zuständige Steuergesetzgebung und Fiskalverwaltung kann dazu auf alle Steuersubjekte zurückgreifen , eine in Grundrechte gezielt auf Kinderlose abzielende Strafsteuer würde schon einen erheblichen kaum zu rechtfertigenden Sondertatbestand darstellen; für die Verfassungsmäßigkeit eines eingreifenden Gesetzes gelten halt strengere und andere Regeln als für die eine Leistung gewährenden Gesetzes, wo der Gesetzgeber relativ frei ist, er nur dem Gleichheitsgrundsatz unterworfen ist, der wiederum nur erfordert, dass staatliche Handlungen in diesem Bereich nicht willkürlich unterschiedlich erfolgen.
Und nochmal , im Ausgangsfall geht es nicht um die Förderung Erziehender, sondern um Sozialabbau bei Kinderlosen; es glaubt doch wohl niemand ernsthaft, dass ein Erziehender, selbst wenn so ein Gesetz durchkommen würde, auch nur einen Cent mehr Rente erhält.
Familienpolitik sollte zuallererst Armut bekämpfen und sichere Arbeitsverhältnisse für Erziehende sicherstellen, da hat die Union aber nichts zu bieten.
Hier mal eine Darstellung eines kompetenten und erfahrenen Sozialjuristen.
http://www.deutschlandradiokultur.de/...e.html?dram:article_id=310781
Familienförderung ist drigend nötig, aber halt durch Gestaltung besserer Rahmenbedingungen und nicht durch Aufbau eines repressiven Systems.
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