ich meine etwas offizielles, wie z.B. bei dieser Mitteilung. Ist zwar eine völlig andere Firma aber um es besser zu verdeutlichen bitte ich um Nachsicht.
Also da steht klar die Insolvenz wird aufgehoben, und so etwas meine ich.
Beispiel aus: www.Insolvenzbekanntmachungen.de5 IN 828/10
- In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BÖWE SYSTEC Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH, Werner-von-Siemens-Str. 1, 86159 Augsburg, vertreten durch den gesetzlichen Vertreter Bialowons Oliver, geboren am 25.01.1969, Werner-von-Siemens-Straße 1, 86159 Augsburg Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 8992 - Schuldnerin - - Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung a u f g e h o b e n .
Der Insolvenzbeschlag bleibt hinsichtlich eines evt. Quoteneingangs aus dem Verfahren der WANDERER-WERKE AG und eines Guthabens gem. § 37 Abs. 5 KStG beim Finanzamt Günzburg, Krumbach (eine diesbezügliche Nachtragsverteilung liegt schon vor) aufrechterhalten. Gleichzeitig wird die Nachtragsverteilung der Erstattungsbeträge hieraus angeordnet (§ 203 InsO). Mit der Nachtragsverteilung wird der Insolvenzverwalter Dipl.-Kfm. Werner Schneider beauftragt. Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 22.05.2017
|