Aval/Bürgschaft
Aval ist eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung, die ein Dritter für einen Schuldner übernimmt. Bei der Wechselbürgschaft setzt der Bürge seine Unterschrift neben diejenige Person, für die er bürgen will.
Avalgebühr
Die Avalgebühr, auch Bürgschaftsgebühr genannt, wird für das zusätzliche Risiko des verbürgten Darlehensteils berechnet. Um diese Gebühr (i.d.R. 0,5 %) wird der Zinssatz für den verbürgten Darlehensteil erhöht.
Avalkredit
Der Avalkredit ist ein Kredit, den ein Kreditinstitut durch Übernahme einer Bürgschaft, die sich auf die §§ 765 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) stützt, oder gegen Stellung einer Garantie gewährt. Das bedeutet, dass das Kreditinstitut keine liquiden Mittel, sondern die eigene Kreditwürdigkeit, sozusagen den guten Namen, zur Verfügung stellt. Bei Übernahme einer Bürgschaft verpflichtet sich die Bank, für die Verbindlichkeiten des Kreditnehmers einem Dritten gegenüber einzustehen. Sie ist akzessorisch, das heißt streng an die zugrunde liegende Forderung gebunden. Bei einer Garantie verpflichtet sich die Bank einem Dritten gegenüber, für einen bestimmten künftigen Erfolg einzustehen. Sie ist abstrakt und daher nicht an die zugrunde liegende Forderung gebunden. Bei beiden Formen handelt es sich um Eventualverbindlichkeiten, die unter der Bilanz ausgewiesen werden.
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