Steuererklärung für 2005: Halbeinkünfteverfahren?

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neuester Beitrag:  13.02.06 20:16
eröffnet am: 12.02.06 19:14 von: OldMcDonald Anzahl Beiträge: 17
neuester Beitrag: 13.02.06 20:16 von: .Juergen Leser gesamt: 4394
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12.02.06 19:14 #1 Steuererklärung für 2005: Halbeinkünfteverfahren?
Hi Zusammen,

Ich bin grade dabei meine Steuererklärung für 2005 zu machen...um genauer zu sein: Ich bin gerade dabei meine privaten Veräußerungsgeschäfte aufzulisten (per WISO Sparbuch 2006). Nun muss ich jedoch angeben, ob die jeweiligen Veräußerungsgeschäfte dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen? UND GENAU DA LIEGT MEIN PROBLEM! Woher weiß ich, ob der jeweilige Aktienverkauf dem Halbeinkünfteverfahren unterliegt?

Schon mal Danke im Voraus! :)  
12.02.06 19:27 #2 weil alle Aktienverkäufe
diesem unterliegen  
12.02.06 20:09 #3 Sehr kurzbündige Antwort ;-)
Was sagen die anderen Experten im Forum dazu?  
12.02.06 23:48 #4 Moin
§3 Nr.40 EStG in Verbindung mit §20 Abs.1 Nr.1 und §23 Abs.3 EStG.

Also stimmt das schon so.

Gruß

 
12.02.06 23:51 #5 Nicht angeben! Dann haste diese Probleme nicht .
13.02.06 00:07 #6 wenn innerhalb der Spekulationsfrist verkauft
wurde, dann unterliegen sie dem HE-Verfahren - ansonsten nicht  
13.02.06 00:16 #7 außerdem sind die banken seit 2004
dazu verpflichtet.
jedem kunden für das abgelaufene jahr,
eine aufstellung über seine getätigten veräußerungsgeschäfte zu erstellen

und dort ist auch eine spalte, HE = ja/nein und entsprechend ausgefüllt.  
13.02.06 00:20 #8 @.Juergen
...und wenn man die online zugeschickt bekommt, vergisst man schnell diese auch auszudrucken.

Ich meine, man ist doch in erster Linie über die fett-grünen Beträge nervös, amüsiert, blind und abgelenkt...

Wer denkt denn da noch an den Fiskus? Und dann noch an "teilen"? *fg*

...be invested
 
Der Einsame Samariter

<img
 
13.02.06 00:27 #9 am besten.......
keine Aktien verkaufen, dann kassierste nur Dividende und hast im Alter, ein Zubrot zu Deiner "Kleinen Rente".
So machen es die Amis,Holländer,Engländer,Skandinavier auch.

Das wird sich in Deutschland, auch mehr und mehr Durchsetzen, das Rentenproblem wird es fördern.  
13.02.06 00:30 #10 dann hört endlich die Zockerei auf;-)) o. T.
13.02.06 00:30 #11 @EinsamerSamariter
ja bei den online banken muß man sich selber ausdrucken.
und da wird vielleicht auch schnell mal was übersehen.
im doppelten sinn des wortes.
da hast du vollkommen recht,
vielleicht die sowas generell per post versenden.

aber man ist ja nicht verpflichtet diese aufstellung
an das FA mitzuschicken.
diese dient ja in erster kinie zur info für den depotinhaber
aber bei nichtangabe von steuerpflichtigen erträgen
natürlich auch als beweismittel fürs FA.  
13.02.06 01:00 #12 Auch nochmal ne Frage..sind Die Gewinne
nach 1 jahr steuerfrei...oder auch nicht mehr !?  
13.02.06 01:01 #13 ja, nach einem jahr haltefrist steuerfrei o. T.
13.02.06 01:04 #14 danke, hab gedacht das haben
sie auch schon geändert..aber so ist das ja noch  
13.02.06 01:04 #15 okeeeeeeeeeeeeeeee o. T.
13.02.06 07:05 #16 Großartig!
Vielen Dank für die Tipps! :)

Jedoch hat mir meine Spaßkasse zum Jahresabschluss nur die "Jahreserträgnisaufstellung 2005" sowie den "Depotauszug per 31.12.05" zugeschickt. Muss man die Liste mit den getätigten Wertpapiergeschäften noch mal extra anfordern?  
13.02.06 20:16 #17  Hallo OldMcDonald die meinte ich auch in #7
in der Jahreserträgnisaufstellung 2005

sind normalerweise alle verkäufe aus dem jahr 2005 enthalten

gruß juergen

 
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