GEWA-Anleihe: Keine Beschlüsse auf AGV am 25.04.17 möglich! - Anleihenews


21.04.17 09:00
Anleihen Finder

Brechen (www.anleihencheck.de) - Keine Beschlüsse auf Anleihegläubigerversammlung (AGV) möglich - wie der Anleihen Finder Redaktion soeben von zuständiger Stelle mitgeteilt wurde, werden auf der anberaumten GEWA-Gläubigerversammlung am 25.04.2017 keine Beschlüsse gefasst werden, berichtet die Anleihen Finder Redaktion.

Ein Schreiben der mzs Rechtsanwälte an die GEWA-Gläubiger zum aktuellen Stand des Insolvenzverfahrens bestätige das.

Kein Beschluss möglich

Demnach habe zwischenzeitlich Einvernehmen mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter Ilkin Bananyarli der GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG darüber erreicht werden können, dass auf der Versammlung am 25.04.2017 keine Beschlüsse gefasst würden. Damit reduziere sich das Treffen auf eine reine Informationsveranstaltung. Ein Grund für die Nicht-Beschlussfähigkeit der AGV sei unter anderem, dass die für Teilnehmer erforderliche Sperrbescheinigung bei den Depotbanken nicht rechtzeitig beschafft werden könne. Die Einladung zur AGV sei laut mzs Rechtsanwälte darüber hinaus aus formalen wie aus sachlichen Gründen falsch.

Alle Anleihegläubiger könnten weiterhin persönlich an der Veranstaltung teilnehmen, wenn sie sich rechtzeitig anmelden und eine Sperrbescheinigung im Original vorlegen würden.

Hinweis: Der Anleihen Finder werde ebenfalls über die neuesten Entwicklungen und Informationen berichten.

ANLEIHE CHECK: Die vierjährige GEWA-Anleihe 2014/18 habe ein Gesamtvolumen von 35 Millionen Euro, das vollständig platziert worden sei. Die Anleihe werde jährlich mit 6,50 Prozent verzinst und laufe bis zum 24. März 2018. Aktuell notiere die GEWA-Anleihe bei 34,5 Prozent (Stand: 20.04.2017).

Den kompletten Beitrag finden Sie hier. (News vom 20.04.2017) (21.04.2017/alc/n/a)