Rudolf Wöhrl: Aufforderung der Anleihegläubiger zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters - Anleihenews


18.10.16 16:08
anleihencheck.de

Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Die Rudolf Wöhrl AG, Nürnberg, fordert mit heutigem Datum die Inhaber der im Entry Standard für Anleihen an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogenen Schuldverschreibungen (ISIN DE000A1R0YA4 / WKN A1R0YA) der Rudolf Wöhrl AG zu einer Abstimmung ohne Versammlung auf, so das Unternehmen in einer aktuellen Ad hoc-Mitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Ad hoc-Mitteilung:

Einziger Zweck der Abstimmung ist die Wahl eines gemeinsamen Vertreters für alle Anleihegläubiger. Die Rudolf Wöhrl AG möchte damit sicherstellen, dass alle Anleihegläubiger im laufenden Restrukturierungsprozess in angemessener Weise repräsentiert werden, und schlägt daher die Wahl eines gemeinsamen Vertreters vor. Dieser soll die Interessen der Anleihegläubiger bündeln und entsprechend bei der Entwicklung des finalen Sanierungskonzeptes einbringen. Unter der Berücksichtigung von Anregungen einzelner Anleihegläubiger schlägt die Gesellschaft Herrn Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner aus Nürnberg zur Wahl zum gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger vor.

Versammlungsleiter ist der Notar Dr. Jochen N. Schlotter aus Frankfurt am Main. Die Anleihegläubiger können ihre Stimme gemäß den in der Aufforderung zur Abstimmung ohne Versammlung aufgeführten Formalien in der Zeit vom Mittwoch, 2. November 2016, bis Freitag, 4. November 2016, abgeben. Die Aufforderung zur Abstimmung ohne Versammlung wird heute im Bundesanzeiger sowie auf der Website der Gesellschaft unter der Rubrik "Anleihe / Gläubigerversammlung" (https://www.woehrl.de/anleihe/ Glaeubigerversammlung.html) veröffentlicht. (18.10.2016/alc/n/a)