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publity AG: Gläubiger sollen Änderungen zustimmen - Anleihenews
19.02.19 09:00
Anleihen Finder
Brechen (www.anleihencheck.de) - Neue publity-Anleihe in geplanter Form nur möglich, wenn Anleihebedingungen des publity-"Wandlers" angepasst werden - die publity AG prüft derzeit Optionen an den Finanzmärkten für die mögliche Begebung einer neuen Anleihe, berichtet die Anleihen Finder Redaktion.
Diese Prüfungen würden noch andauern.
Voraussetzung für die Aufnahme einer neuen Finanzierung sei allerdings, dass eine in den Anleihebedingungen der Wandelanleihe der publity AG 2015/20 enthaltene Negativverpflichtung, wonach die publity AG keine derartigen Finanzverbindlichkeiten in einem Betrag von mehr als 5,0 Mio. Euro eingehen dürfe, aufgehoben werde.
Abstimmung der Anleihegläubiger zwischen dem 12. und 14. März
Vor diesem Hintergrund rufe die publity AG die Anleihegläubiger der Wandelanleihe 2015/20 zu einer Abstimmung auf, um die Anleihebedingungen entsprechend zu ändern.
Diese Abstimmung ohne Versammlung beginne am Dienstag, den 12. März 2019, um 0:00 Uhr (MEZ), und ende am Donnerstag, den 14. März 2019, um 24:00 Uhr (MEZ).
Den Anleihegläubigern solle im Gegenzug das Recht eingeräumt werden, von der Emittentin eine vorzeitige Rückzahlung einzelner oder aller ihrer Schuldverschreibungen zuzüglich aufgelaufener Zinsen zu verlangen, sollte die Emittentin eine neue Finanzverbindlichkeit von mehr als 5,0 Mio. Euro eingehen.
WANDELANLEIHE CHECK: Im November 2015 habe die publity AG eine Wandelanleihe (ISIN DE000A169GM5 / WKN A169GM) mit einem Zinskupon von 3,50 Prozent p.a. (Zinstermin jährlich am 17.11.) und einer Laufzeit bis zum 13.11.2020 begeben. Im Rahmen der Anleiheemission seien insgesamt 30 Millionen Euro platziert worden. Im Mai 2017 sei eine Nachplatzierung um weitere 20 Millionen Euro erfolgt, sodass das Gesamtvolumen nun bei 50 Millionen Euro liege.
Hinweis: Die Aufforderung zur Stimmabgabe sei am 18.02.2019 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht worden.
Den kompletten Beitrag finden Sie hier. (19.02.2019/alc/n/a)
Diese Prüfungen würden noch andauern.
Voraussetzung für die Aufnahme einer neuen Finanzierung sei allerdings, dass eine in den Anleihebedingungen der Wandelanleihe der publity AG 2015/20 enthaltene Negativverpflichtung, wonach die publity AG keine derartigen Finanzverbindlichkeiten in einem Betrag von mehr als 5,0 Mio. Euro eingehen dürfe, aufgehoben werde.
Abstimmung der Anleihegläubiger zwischen dem 12. und 14. März
Diese Abstimmung ohne Versammlung beginne am Dienstag, den 12. März 2019, um 0:00 Uhr (MEZ), und ende am Donnerstag, den 14. März 2019, um 24:00 Uhr (MEZ).
Den Anleihegläubigern solle im Gegenzug das Recht eingeräumt werden, von der Emittentin eine vorzeitige Rückzahlung einzelner oder aller ihrer Schuldverschreibungen zuzüglich aufgelaufener Zinsen zu verlangen, sollte die Emittentin eine neue Finanzverbindlichkeit von mehr als 5,0 Mio. Euro eingehen.
WANDELANLEIHE CHECK: Im November 2015 habe die publity AG eine Wandelanleihe (ISIN DE000A169GM5 / WKN A169GM) mit einem Zinskupon von 3,50 Prozent p.a. (Zinstermin jährlich am 17.11.) und einer Laufzeit bis zum 13.11.2020 begeben. Im Rahmen der Anleiheemission seien insgesamt 30 Millionen Euro platziert worden. Im Mai 2017 sei eine Nachplatzierung um weitere 20 Millionen Euro erfolgt, sodass das Gesamtvolumen nun bei 50 Millionen Euro liege.
Hinweis: Die Aufforderung zur Stimmabgabe sei am 18.02.2019 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht worden.
Den kompletten Beitrag finden Sie hier. (19.02.2019/alc/n/a)
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