publity: Information an die Gläubiger der Wandelanleihe 2015/2020 - Anleihenews


22.10.18 09:15
anleihencheck.de

Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Pressemitteilung der publity AG:

Vor dem Hintergrund der bei der Gesellschaft eingegangenen Anfragen von Gläubigern der Wandelanleihe 2015/2020 (ISIN DE000A169GM5 / WKN A169GM) zur Auswirkung des am 17. Oktober 2018 mitgeteilten Überschreitens von 50% der Stimmrechte an der publity AG durch die TO-Holding GmbH auf die Anleihebedingungen informiert der Vorstand die Anleihegläubiger darüber, dass hierdurch nach Einschätzung der publity AG kein Kontrollwechsel nach § 14 Abs. (1) lit. (e) der Anleihebedingungen begründet wurde, weil es sich u.a. bei der TO-Holding GmbH nicht um eine Dritte Person im Sinne der Anleihebedingungen handelt.

Damit entsteht weder ein Anspruch der Anleihegläubiger auf vorzeitige Rückzahlung gemäß § 14 Abs. (1) lit. (b) der Anleihebedingungen noch erfolgt eine Anpassung des Wandlungspreises gemäß § 14 Abs. (1) lit. (d) der Anleihebedingungen.

Der Vorstand (Pressemitteilung vom 19.10.2018) (22.10.2018/alc/n/a)