publity: Umtausch- und Mehrerwerbsangebot an Anleiheinhaber - Anleihenews


15.06.20 10:00
One Square Advisory Services

München (www.anleihencheck.de) - Die One Square Advisory Services GmbH in Ihrer Funktion als Gemeinsamer Vertreter der Wandelanleihe 2015/2020 (ISIN DE000A169GM5 / WKN A169GM) der publity AG weist auf die für Inhaber der Wandelschuldverschreibungen am 15. Juni 2020 (18:00 Uhr MESZ) endende Frist zum Umtausch ihrer Wandelschuldverschreibungen in Schuldverschreibungen der publity-Anleihe 2020/2025 (ISIN DE000A254RV3 / WKN A254RV) der publity AG hin, so die One Square Advisory Services GmbH in einer aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung:

Inhaber der Wandelanleihe 2015/2020, die am Umtauschangebot teilnehmen, können darüber hinaus ein Angebot zum Kauf weiterer Schuldverschreibungen der publity-Anleihe 2020/2025 abgeben.

Des Weiteren weisen wir auf das freiwillige öffentliche Erwerbsangebot der vom Mehrheitsaktionär und Vorstandsvorsitzenden der publity AG, Thomas Olek, beherrschten TO-Holding GmbH an die Inhaber der Wandelanleihe 2015/2020 zur Übernahme ihrer Wandelschuldverschreibungen zu einem Angebotspreis von 99 % des Nennbetrages zzgl. anteiliger Stückzinsen hin. Die Frist des Angebots läuft ebenfalls zum 15. Juni 2020, 18:00 Uhr (MESZ) aus.

Durch die aus der Emission der publity-Anleihe 2020/2025 resultierende Neuaufnahme von Finanzverbindlichkeiten wird voraussichtlich ein in § 14 Abs. 3 der Bedingungen der Wandelanleihe 2015/2020 verankertes Kündigungsrecht der Wandelanleihegläubiger ausgelöst. Die nach Durchführung des Umtauschangebots und des Erwerbsangebots noch verbliebenen Inhaber von Wandelschuldverschreibungen der Wandelanleihe 2015/2020 werden demnach im Nachgang zur Emission der publity-Anleihe 2020/2025 voraussichtlich berechtigt sein, von der publity AG die vorzeitige Rückzahlung ihrer Wandelschuldverschreibungen zum Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen nach näherer Maßgabe von § 14 Abs. 3 der Bedingungen der Wandelanleihe 2015/2020 zu verlangen.

Für weitergehende Informationen verweisen wir auf die Website der publity AG sowie auf die voraussichtlich in der 26. KW erfolgende gesonderte Veröffentlichung zur Kündigungsmöglichkeit gem. § 14 Abs. 3 der Anleihebedingungen seitens der Gesellschaft. (Pressemitteilung vom 12.06.2020) (15.06.2020/alc/n/a)