Ob die Bill-and-Hold-Buchungen im Geschäftsjahr 2024 korrekt vorgenommen worden oder rechtlich anfechtbar sind, ist offenbar keine triviale Frage, denn die beauftragten Anwälte der Kanzlei haben für die Überprüfung einer einzigen dieser Buchungen (Volumen 3 Mio. Euro) mehrere Wochen benötigt.
Und auch abschließend kamen sie zu keinem eindeutigen Urteil. Sie haben lediglich festgestellt, dass die geprüfte 3-Mio-Buchung "mit überwiegender Wahrscheinlichkeit" eine Fehlbuchung war, die korrekt in 2025 hätte verbucht werden müssen.
Das Ganze scheint juristisch also eine Auslegungssache zu sein. Unter diesen Voraussetzungen dürfte es schwer bis unmöglich sein, die Bill-and-Hold-Buchungen als vorsätzliche Täuschung bzw. Betrug hinzustellen bzw. zu ahnden.
Hinzu kommt, dass das Gesamtvolumen von 28 Mio. Euro nur 1,4% des 2024-Umsatzes ausmacht. 1,4% dürfte selbst dann, wenn schlussendlich alle fraglichen Bill-and-Hold-Posten das Kriterium "Fehlbuchung" erfüllen, unter die Bagatellschwelle fallen. |