"Soweit ich informiert bin, hat das Gericht nicht Seehofers Aussage als richtig bestätigt, sondern sie hat ihm im Gegenteil untersagt, diese Aussage unter Ministeriumskopf zu veröffentlichen, weil in diesem Falle von der Öffentlichkeit gewisse Seriösität erwartet wird, die hier allerdings nicht gegeben ist." (#64)
Dann informier dich doch einfach mal richtig. Das würde hier viele Zeilen sparen. Das Gericht hat in keiner Weise die Richtigkeit bzw. Unrichtigkeit von Seehofers Aussage bewertet (so wie Talisker in diesem Thread). Korrekt bei dir ist: es ist ihm untersagt, solche Aussagen unter seinem "Ministeriumskopf" zu veröffentlichen. Nicht korrekt ist der Grund, den du dafür benennst, es hat nichts mit Seriösität oder sowas zu tun. " Außerhalb seiner amtlichen Funktion könne ein Regierungsmitglied weiterhin am politischen Meinungskampf teilnehmen, sagte Voßkuhle. Es müsse aber sichergestellt sein, "dass ein Rückgriff auf die mit dem Regierungsamt verbundenen staatlichen Ressourcen, die den anderen politischen Wettbewerbern verschlossen sind, unterbleibt".
Auf Seehofer bezogen heißt das, er habe sich durchaus im Rahmen eines Interviews kritisch über die AfD äußern dürfen. Auch das Wort "staatszersetzend" sei nicht verboten. Das Ganze jedoch auf der offiziellen Homepage des Ministeriums zu veröffentlichen, sei nicht in Ordnung. Denn damit habe Seehofer auf Ressourcen zurückgegriffen, die ihm allein aufgrund seines Regierungsamts zur Verfügung standen." https://www.tagesschau.de/inland/...r-afd-verfassungsgericht-103.html ----------- Tja, kann ja so sagen, kann nichts dazu sagen, ob das sein kann, oder nicht. |