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BDT Media Automation beschließt vorzeitige Kündigung und Rückzahlung der Anleihe 2023/2028 - Anleihenews
25.09.25 10:45
anleihencheck.de
Rottweil (www.anleihencheck.de) - BDT Media Automation beschließt vorzeitige Kündigung und Rückzahlung der Anleihe 2023/2028 - Anleihenews
Die BDT Media Automation GmbH (BDT) hat heute beschlossen, ihren 11,5% Green Bond 2023/2028 (ISIN DE000A351YN0/ WKN A351YN) im Volumen von 6,0 Mio. Euro vorzeitig mit Wirkung zum 30. November 2025 (und damit drei Jahre vor dem regulären Laufzeitende) zu kündigen, so das Unternehmen in einer aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung:
Die entsprechende Kündigungserklärung wird in den nächsten Tagen gemäß den Anleihebedingungen im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft (www.bdt.de) im Bereich Investor Relations veröffentlicht werden.
Die vollständige Rückzahlung wird zu 103% des Nennbetrags erfolgen. Zusätzlich werden die zum 30. November 2025 fälligen Zinsen gezahlt. Anleihegläubiger müssen hinsichtlich der Kündigung und Rückzahlung der Schuldverschreibungen nichts veranlassen. Die Abwicklung erfolgt über die Depotbanken. (Pressemitteilung vom 24.09.2025) (25.09.2025/alc/n/a)
Die BDT Media Automation GmbH (BDT) hat heute beschlossen, ihren 11,5% Green Bond 2023/2028 (ISIN DE000A351YN0/ WKN A351YN) im Volumen von 6,0 Mio. Euro vorzeitig mit Wirkung zum 30. November 2025 (und damit drei Jahre vor dem regulären Laufzeitende) zu kündigen, so das Unternehmen in einer aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung:
Die entsprechende Kündigungserklärung wird in den nächsten Tagen gemäß den Anleihebedingungen im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft (www.bdt.de) im Bereich Investor Relations veröffentlicht werden.
Die vollständige Rückzahlung wird zu 103% des Nennbetrags erfolgen. Zusätzlich werden die zum 30. November 2025 fälligen Zinsen gezahlt. Anleihegläubiger müssen hinsichtlich der Kündigung und Rückzahlung der Schuldverschreibungen nichts veranlassen. Die Abwicklung erfolgt über die Depotbanken. (Pressemitteilung vom 24.09.2025) (25.09.2025/alc/n/a)


