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Beate Uhse AG (Holding) stellt Insolvenzantrag! - Anleihenews
18.12.17 10:47
Anleihen Finder
Brechen (www.anleihencheck.de) - Insolvenzantrag! Die Beate Uhse Aktiengesellschaft (ISIN DE0007551400 / WKN 755140) hat am 15.12.2017 die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beim zuständigen Amtsgericht beantragt, berichtet die Anleihen Finder Redaktion.
Der Vorstand der Beate Uhse AG, Michael Specht, habe sich nach eigenen Angaben zu diesem Schritt entschlossen, weil in den fortgeschrittenen Verhandlungen mit einer Investorengruppe über eine Finanzierungsaufnahme zuletzt keine Einigung habe erzielt werden können. Daher sei auch die geplante Restrukturierung der Anleihe nicht mehr umsetzbar gewesen und die Zahlungsunfähigkeit der Beate Uhse AG habe einzutreten gedroht. Völlig überraschend komme dieser Schritt nicht, habe das Erotik-Unternehmen doch schon länger mit finanziellen Problemen zu kämpfen gehabt.
Hinweis: Die Insolvenzanmeldung betreffe ausschließlich die Beate Uhse AG in ihrer Funktion als Holding. Für die Tochtergesellschaften der Beate Uhse AG sei keine Insolvenz beantragt worden. Die operativen Gesellschaften würden ihren Geschäftsbetrieb uneingeschränkt aufrecht halten.
"Unternehmensgruppe als Ganzes sanieren"
"Unser Ziel ist es, im Rahmen des Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung die operative und finanzielle Sanierung der Beate Uhse AG nachhaltig und zügig umzusetzen. Wir haben damit einen Weg eingeschlagen, bei dem wir sehr zuversichtlich sind, die Unternehmensgruppe als Ganzes sanieren zu können", sage Michael Specht, Vorstandsvorsitzender der Beate Uhse AG.
ANLEIHE CHECK: Die Unternehmensanleihe 2014/19 der Beate Uhse AG habe ein Gesamtvolumen von 30 Millionen Euro und sei mit einem jährlichen Zinskupon in Höhe von 7,75 Prozent ausgestattet. Die Anleihe laufe bis Juli 2019.
Hintergrund: Die Beate Uhse Gruppe habe in den letzten Jahren unter zahlreichen Managementwechseln und strategischen Fehlentscheidungen gelitten. Der Ausbau des Online-Handels sei zögerlich und unsystematisch betrieben worden, wichtige Entwicklungen im stationären Handel seien verpasst worden, die Produktpolitik sei nicht strategisch, sondern zufällig und reaktiv gewesen. Die Verkaufskanäle online und Filialen hätten ein asynchrones Eigenleben geführt, anstatt den Kunden kanalübergreifend ein nahtloses Einkaufserlebnis zu bieten. Während Beate Uhse zum Beispiel in Frankreich noch Marktführer sei, habe man in Deutschland signifikant Marktanteile verloren.
Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung
Mit dem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung erhalte die Beate Uhse AG auf Ebene der Holding, geschützt vor Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen der Gläubiger, ihre Handlungsfähigkeit im operativen Geschäft. Der Vorstand könne den eingeschlagenen Sanierungskurs der Beate Uhse somit in einem rechtlich gesicherten Rahmen vollumfänglich fortführen. Die alleinige Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis liege dabei weiterhin beim Unternehmen. Ein Sachwalter des Insolvenzgerichts werde das Verfahren begleiten und kurzfristig vom Gericht benannt werden. Die in der Holding beschäftigten Mitarbeiter würden durch das zu beantragende Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit für die nächsten drei Monate abgesichert.
Im Rahmen des Insolvenzverfahrens werde der gemeinsame Vertreter sehr eng eingebunden und Mitglied in dem geplanten Gläubigerausschuss werden, um eine breite Unterstützung des Insolvenzplans zu erzielen. Potenzielle neue Investoren würden im Rahmen des Insolvenzverfahrens angesprochen. Die wesentlichen Gläubiger des Unternehmens stünden der Sanierung im Rahmen eines Eigenverwaltungsverfahrens positiv gegenüber und hätten ihre Unterstützung für den Sanierungsprozess zugesagt.
INFO: Während des gesamten Sanierungsprozesses werde die Beate Uhse AG in allen insolvenzrechtlichen Fragen von der bundesweit tätigen Kanzlei BBL Bernsau Brockdorff beraten und unterstützt.
Den kompletten Beitrag finden Sie hier. (News vom 15.12.2017) (18.12.2017/alc/n/a)
Der Vorstand der Beate Uhse AG, Michael Specht, habe sich nach eigenen Angaben zu diesem Schritt entschlossen, weil in den fortgeschrittenen Verhandlungen mit einer Investorengruppe über eine Finanzierungsaufnahme zuletzt keine Einigung habe erzielt werden können. Daher sei auch die geplante Restrukturierung der Anleihe nicht mehr umsetzbar gewesen und die Zahlungsunfähigkeit der Beate Uhse AG habe einzutreten gedroht. Völlig überraschend komme dieser Schritt nicht, habe das Erotik-Unternehmen doch schon länger mit finanziellen Problemen zu kämpfen gehabt.
Hinweis: Die Insolvenzanmeldung betreffe ausschließlich die Beate Uhse AG in ihrer Funktion als Holding. Für die Tochtergesellschaften der Beate Uhse AG sei keine Insolvenz beantragt worden. Die operativen Gesellschaften würden ihren Geschäftsbetrieb uneingeschränkt aufrecht halten.
"Unternehmensgruppe als Ganzes sanieren"
"Unser Ziel ist es, im Rahmen des Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung die operative und finanzielle Sanierung der Beate Uhse AG nachhaltig und zügig umzusetzen. Wir haben damit einen Weg eingeschlagen, bei dem wir sehr zuversichtlich sind, die Unternehmensgruppe als Ganzes sanieren zu können", sage Michael Specht, Vorstandsvorsitzender der Beate Uhse AG.
Hintergrund: Die Beate Uhse Gruppe habe in den letzten Jahren unter zahlreichen Managementwechseln und strategischen Fehlentscheidungen gelitten. Der Ausbau des Online-Handels sei zögerlich und unsystematisch betrieben worden, wichtige Entwicklungen im stationären Handel seien verpasst worden, die Produktpolitik sei nicht strategisch, sondern zufällig und reaktiv gewesen. Die Verkaufskanäle online und Filialen hätten ein asynchrones Eigenleben geführt, anstatt den Kunden kanalübergreifend ein nahtloses Einkaufserlebnis zu bieten. Während Beate Uhse zum Beispiel in Frankreich noch Marktführer sei, habe man in Deutschland signifikant Marktanteile verloren.
Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung
Mit dem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung erhalte die Beate Uhse AG auf Ebene der Holding, geschützt vor Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen der Gläubiger, ihre Handlungsfähigkeit im operativen Geschäft. Der Vorstand könne den eingeschlagenen Sanierungskurs der Beate Uhse somit in einem rechtlich gesicherten Rahmen vollumfänglich fortführen. Die alleinige Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis liege dabei weiterhin beim Unternehmen. Ein Sachwalter des Insolvenzgerichts werde das Verfahren begleiten und kurzfristig vom Gericht benannt werden. Die in der Holding beschäftigten Mitarbeiter würden durch das zu beantragende Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit für die nächsten drei Monate abgesichert.
Im Rahmen des Insolvenzverfahrens werde der gemeinsame Vertreter sehr eng eingebunden und Mitglied in dem geplanten Gläubigerausschuss werden, um eine breite Unterstützung des Insolvenzplans zu erzielen. Potenzielle neue Investoren würden im Rahmen des Insolvenzverfahrens angesprochen. Die wesentlichen Gläubiger des Unternehmens stünden der Sanierung im Rahmen eines Eigenverwaltungsverfahrens positiv gegenüber und hätten ihre Unterstützung für den Sanierungsprozess zugesagt.
INFO: Während des gesamten Sanierungsprozesses werde die Beate Uhse AG in allen insolvenzrechtlichen Fragen von der bundesweit tätigen Kanzlei BBL Bernsau Brockdorff beraten und unterstützt.
Den kompletten Beitrag finden Sie hier. (News vom 15.12.2017) (18.12.2017/alc/n/a)
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