Fürstenberg Capital Erste: Erwartete Rückzahlung der Capital Notes im Juni 2023 - Anleihenews


26.11.20 09:45
anleihencheck.de

Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Pressemitteilung der Fürstenberg Capital Erste GmbH:

Kündigung des Beteiligungsvertrags vom 31. März 2005 zwischen der Fürstenberg Capital Erste GmbH (vormals Fürstenberg Capital GmbH) ("Emittentin") und der Norddeutschen Landesbank Girozentrale ("Bank")

Erwartete Rückzahlung der von der Emittentin begebenen Capital Notes (ISIN XS0216072230 / WKN A0EKD5, Common Code 021607223, Dutch Security Code (Fonds Code) 45987, notiert an der Börse Euronext Amsterdam - Official Segment) im Juni 2023

Mit Schreiben vom 25. November 2020 hat die Bank den Beteiligungsvertrag gemäß § 7(4) des Beteiligungsvertrags unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist mit Wirkung zum 31. Dezember 2022 aus aufsichtsrechtlichen Gründen gekündigt, da die Stille Einlage nach Ende der Übergangsfrist nach Art. 484 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ab dem 1. Januar 2022 nicht mehr als Kernkapital anerkannt wird. Die zuständige Aufsichtsbehörde hat der Beendigung zugestimmt.

Die Stille Einlage wird, vorbehaltlich einer Verschiebung nach Maßgabe des Beteiligungsvertrags, am 30. Juni 2023 zu dem im Beteiligungsvertrag bestimmten Rückzahlungsbetrag zurückgezahlt. Der Rückzahlungsbetrag wird für den Fall, dass der handelsrechtliche Buchwert der Stillen Einlage in der Bilanz der Bank für das zum 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr niedriger ist als der Einlagenennbetrag, diesem niedrigeren Buchwert der Stillen Einlage entsprechen. Aufgrund von Verlustbeteiligungen gemäß § 6(1) des Beteiligungsvertrags wurde der Buchwert der Stillen Einlage in der Vergangenheit herabgesetzt, zuletzt auf EUR 31.809.281,83 in der Bilanz der Bank für das zum 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr. Maßgeblich für die Höhe des Rückzahlungsbetrags wird jedoch nicht der Buchwert der Stillen Einlage zum 31. Dezember 2019 sein, sondern der Buchwert der Stillen Einlage zum 31. Dezember 2022. Dieser Buchwert der Stillen Einlage wird von der Geschäftsentwicklung der Bank abhängen und kann höher oder niedriger sein als der Buchwert der Stillen Einlage zum 31. Dezember 2019.

Die Bank teilte uns mit, dass sie nach aktuellem Stand für den Konzern- und den Einzelabschluss 2020 nach HGB ein negatives Ergebnis erwarte. Des Weiteren befinde die Bank sich zwar in einem kontinuierlichen Planungsprozess, zum heutigen Zeitpunkt könne sie allerdings keine belastbaren Aussagen zu den Folgejahren ab 2021 treffen, u.a. auch aufgrund der nicht vorhersehbaren Entwicklung der Pandemie und ihrer Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland, Europa und weltweit. Es sei jedoch nicht auszuschließen, dass die Corona-Pandemie durch einen deutlichen Anstieg der Risikovorsorge und weitere belastende Effekte auch in 2021 zu einem negativen Einzelabschluss der Bank nach HGB führe, so dass sich der Buchwert durch weitere Herabschreibungen verringern und eine Rückzahlung der stillen Einlage zu einem niedrigeren Wert als dem Buchwert zum 31.12.2019 erfolgen könnte.

§ 7 der Emissionsbedingungen der Capital Notes sieht vor, dass die Emittentin den Rückzahlungsbetrag, ihr nach Maßgabe des Beteiligungsvertrages noch zustehende Gewinnbeteiligungen und die die Mittel aus diesbezüglichen Darlehensauszahlungen, die sie jeweils tatsächlich erhalten hat, zur Rückzahlung der Capital Notes beziehungsweise zur Zahlung aufgelaufener Zinsen auf die Capital Notes am Rückzahlungstag (voraussichtlich der 30. Juni 2023) verwenden wird. (Pressemitteilung vom 25.11.2020) (26.11.2020/alc/n/a)