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One Square Advisory Services GmbH: Gericht bestätigt Insolvenzplan der KTG Energie - Anleihenews
13.02.17 10:55
anleihencheck.de
Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Im Insolvenzverfahren der KTG Energie AG (ISIN DE000A0HNG53 / WKN A0HNG5) (Unternehmensanleihe: ISIN DE000A1ML257 / WKN A1ML25) hat das Amtsgericht Neuruppin (Insolvenzgericht) per Beschluss vom 10. Februar 2017 den Insolvenzplan bestätigt und die fehlende Zustimmung der Anleihegläubiger ersetzt, so die One Square Advisory Services GmbH in einer aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung:
Trotz eines klaren Votums der Anleihegläubiger gegen den Plan wurde damit die weitaus größte Gläubigergruppe ignoriert.
Das Gericht begründete seine Entscheidung im Kern damit, dass eine Schlechterstellung der Anleihegläubiger durch den Plan gegenüber der Situation ohne Plan nicht hinreichend dargelegt wurde. Damit folgte das Gericht verschiedenen umfangreichen Einwendungen von Anleihegläubigern nicht, sondern schloss sich der Argumentation der Eigenverwaltung an. Gegen diese aus Sicht der Anleihegläubiger schwer nachvollziehbare Entscheidung des Amtsgerichts Neuruppin, die allerdings noch nicht rechtskräftig ist, sind Rechtsmittel zum Landgericht Neuruppin möglich.
Verschiedene große Anleihegläubiger lassen diese Entscheidung des Gerichts sowie mögliche Rechtsmittel derzeit von Rechtsanwälten prüfen. Anleihegläubiger, die nähere Informationen wünschen und erwägen, sich gegen diese Entscheidung zur Wehr zu setzen, können sich hierzu bei der One Square Advisory Services GmbH melden. One Square Advisory Services GmbH stellt gerne einen Kontakt zu in diesem Verfahren bereits mandatierten, qualifizierten Rechtsanwälten her. (13.02.2017/alc/n/a)
Trotz eines klaren Votums der Anleihegläubiger gegen den Plan wurde damit die weitaus größte Gläubigergruppe ignoriert.
Das Gericht begründete seine Entscheidung im Kern damit, dass eine Schlechterstellung der Anleihegläubiger durch den Plan gegenüber der Situation ohne Plan nicht hinreichend dargelegt wurde. Damit folgte das Gericht verschiedenen umfangreichen Einwendungen von Anleihegläubigern nicht, sondern schloss sich der Argumentation der Eigenverwaltung an. Gegen diese aus Sicht der Anleihegläubiger schwer nachvollziehbare Entscheidung des Amtsgerichts Neuruppin, die allerdings noch nicht rechtskräftig ist, sind Rechtsmittel zum Landgericht Neuruppin möglich.
Verschiedene große Anleihegläubiger lassen diese Entscheidung des Gerichts sowie mögliche Rechtsmittel derzeit von Rechtsanwälten prüfen. Anleihegläubiger, die nähere Informationen wünschen und erwägen, sich gegen diese Entscheidung zur Wehr zu setzen, können sich hierzu bei der One Square Advisory Services GmbH melden. One Square Advisory Services GmbH stellt gerne einen Kontakt zu in diesem Verfahren bereits mandatierten, qualifizierten Rechtsanwälten her. (13.02.2017/alc/n/a)
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| ISIN | WKN | Jahreshoch | Jahrestief | |
| DE000A1ML257 | A1ML25 | 0,021 € | 0,011 € | |
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