SeniVita Social Estate verlängert Umtausch- und Zeichnungsfrist für neue Anleihen bis Februar 2020


14.11.19 12:30
Anleihen Finder

Brechen (www.anleihencheck.de) - Angebots-Verlängerung - die SeniVita Social Estate AG (SSE) wird die Frist zur Zeichnung der beiden neuen SSE-Anleihen bis zum 12. Februar 2020 verlängern, berichtet die Anleihen Finder Redaktion.

Das freiwillige Umtauschangebot an die Inhaber der Wandelanleihe 2015/20 solle bis zum 7. Februar 2020 verlängert werden. Die SSE habe sich nach eigenen Angaben für diesen Schritt entschieden, da das angestrebte Finanzierungsziel der Anleihen-Emission während der ursprünglichen Zeichnungsphase nicht habe erreicht werden können. Dazu werde es am morgigen Freitag zudem einen Investorencall geben.

Platzierungsvolumen von bislang 17,6 Mio. Euro

Bislang habe die SSE ein Zeichnungsvolumen inklusive Umtausch von 17,3 Mio. Euro einsammeln können, was deutlich unter dem angestrebten Gesamtvolumen von 30 Mio. Euro liege. Parallel zur Verlängerung des Zeichnungszeitraums möchten Vorstand und Aufsichtsrat daher die Zeit nutzen, um zusammen mit den Gesellschaftern der SSE weitere bzw. ergänzende Optionen zu prüfen und bis Ende Januar diesbezüglich eine Entscheidung zu veröffentlichen. Auf dieser Basis könnten Investoren in den Anleihen dann final ihre Entscheidung treffen.

Der entsprechende Nachtrag zum öffentlichen Angebot der 7,00%-Anleihe 2019/23 sowie der 9,00%-Anleihe 2019/24 sollten zeitnah von der zuständigen Finanzmarktaufsichtsbehörde, der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) in Luxemburg, gebilligt werden.

SSE-Anleihen 2019

SSE-ANLEIHE 2019/23: Die vierjährige nicht nachrangige und besicherte Anleihe 2019/23 (ISIN DE000A2YPAL9 / WKN A2YPAL) werde mit 7,00% p.a. verzinst und habe ein Gesamtvolumen von bis zu 20 Mio. Euro haben. Sie laufe bis zum 14. November 2023 und sei mit erstrangigen Grundschulden besichert (Sicherheitentreuhandvertrag).

SSE-ANLEIHE 2019/24: Die fünfjährige nicht nachrangige und unbesicherte Anleihe 2019/24 (ISIN DE000A2YPAM7 / WKN A2YPAM) werde mit 9,00% p.a. verzinst und habe ein Gesamtvolumen von bis zu 10 Mio. Euro. Die Anleihe laufe bis zum 14. November 2024.

Gültigkeit und Abwicklung

Wichtig für Anleger: Die bereits abgegebenen Kauf- und Umtauschangebote würden grundsätzlich gültig bleiben. Alle Investoren, die während der Gültigkeitsdauer des Prospekts das Umtauschangebot der Gesellschaft annehmen oder im Rahmen der Barzeichnung Angebote zur Zeichnung von Schuldverschreibungen abgeben würden, könnten aufgrund der Regelung des Nachtrags zum Prospekt ihre Annahme des Umtauschangebots bzw. ihre Angebote auf Zeichnung von Schuldverschreibungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 7. Februar bzw. 12. Februar 2020 teilweise oder vollständig zurückziehen. Statt eines Widerrufs bestehe auch die Möglichkeit, neue Kaufangebote abzugeben.

Die SeniVita Social Estate behalte sich weiterhin das Recht vor, Zeichnungen zu kürzen oder zurückzuweisen, sollten die besicherte Anleihe 2019/23 bzw. die unbesicherte Anleihe 2019/24 nicht in einem für die Umsetzung des im Wertpapierprospekt dargestellten Finanzierungskonzepts ausreichenden Volumen gezeichnet werden. Vorstand und Aufsichtsrat würden entsprechend dem Nachtrag zum Wertpapierprospekt über die Annahme oder Zurückweisung der Kauf- und Umtauschangebote entscheiden.

Investorencall am 15.11.2019

Für Erläuterungen dazu stehe der Vorstand der SSE AG im Rahmen eines Investoren-Calls am Freitag, 15. November 2019, ab 11 Uhr zur Verfügung. Die Einwahldaten dazu würden Interessenten auf Anfrage unter info@senivita.de erhalten.

Den kompletten Beitrag finden Sie hier. (14.11.2019/alc/n/a)