Deutscher Mittelstandsanleihen FONDS (in Liquidation): Anleger erhalten zweite Abschlagszahlung in Höhe von 24 Mio. Euro


23.12.25 08:30
Anleihen Finder

Brechen (www.anleihencheck.de) - Zum zweiten Mal seit Beginn der beschlossenen Liquidation im Juni 2023 haben die Anleger des Deutschen Mittelstandsanleihen Fonds (in Liquidation) (ISIN LU0974225590 / WKN A1W5T2) eine Ausschüttung bzw. Abschlagszahlung erhalten, berichtet die Anleihen Finder Redaktion.

Die aktuelle Abschlagszahlung belaufe sich auf ein Gesamtvolumen von 24 Mio. Euro, nach dem im vergangenen Jahr bei der ersten Abschlagszahlung bereits 40 Mio. Euro an die Anleger des Fonds ausgezahlt worden seien. Die aktuelle Ausschüttung stamme aus den verfügbaren Barmitteln des Fonds zu Anfang Dezember 2024 und sei vom bestellten Fonds-Liquidator Martin Flaunet (Deloitte Tax & Consulting) angewiesen worden. Der Abschlag für Anleger der größten Anteilsklasse M belaufe sich auf rd. 6,66 Euro pro Fondsanteil mit einem Volumen von rd. 21,55 Mio. Euro.

Der Deutsche Mittelstandsanleihen Fonds werde weiterhin an verschiedenen Börsenplätzen gehandelt.

INFO: Auf der Homepage der IP Concept sei ein Zwischenbericht zum Deutschen Mittelstandsanleihen Fonds (in Liquidation) im Zeitraum vom 15. Juni 2023 (Beginn des Liquidationszeitraums) bis zum 14. Juni 2024 veröffentlicht worden.
FAQ des Liquidators

Des Weiteren sei vom Liquidator des Deutschen Mittelstandsanleihen Fonds ein weiteres FAQ zur aktuellen Situation und Vorgehensweise beim Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS (in Liquidation), adressiert an die Anleger, veröffentlicht worden. Hier finde sich ein Auszug dazu:

Was seien die genauen Hintergründe der Liquidation?

Die IPConcept (Luxemburg) S.A. habe in Wahrnehmung der ihr übertragenen Verantwortung per 14. Juni 2023 beschlossen, den seit dem 1. Januar 2022 von ihr verwalteten Deutsche Mittelstandsanleihen FONDS mit dem Ziel der zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgenden Auflösung in Liquidation zu setzen. Die geplante Auflösung des seit dem Jahr 2013 bestehenden Fonds erfolge vor dem Hintergrund der Wahrung von Anlegerinteressen. Der externe Liquidator, der bestellt und aufsichtsrechtlich genehmigt worden sei, sei Deloitte Tax & Consulting, Société à responsabilité limitée, handelnd durch Herrn Martin Flaunet.

Wie sei der Ablauf der Liquidation?

Die Liquidation werde nach einem strukturierten Verfahren durchgeführt:

• – Planung und Vorbereitung
• – Veräußerung der Vermögenswerte
• – Identifizierung und Verbuchung der Verbindlichkeiten
• – Ggf. Teilauskehr des Liquidationserlöses
• – Aufsichtsrechtlich erforderliche Zwischenabschlüsse der Liquidation
• – Erstellung des Liquidationsberichts & Zahlung des Liquidationserlöses an die Anteilsinhaber
• – Kommunikationen und Hinterlegungen (CSSF, Registre de Commerce et des Sociétés, Caisse de Consignation)

Wie erfolge die Auszahlung an die Anleger?

Im Rahmen des Veräußerungsprozesses werde fortlaufend geprüft, ob Teilauskehrungen als Vorauszahlungen auf den Liquidationserlös möglich seien. Insofern diese stattfinden würden, würden Anleger unverzüglich über die gemäß Verkaufsprospekt bekannten Publikationsmedien informiert und die FAQ entsprechend aktualisiert.

Eine erste Teilauszahlung auf den Liquidationserlös sei mit Ex-Tag 20. Dezember 2023 und Valuta-Tag 22. Dezember 2023 erfolgt. Die entsprechende Publikation zu dieser Teilauszahlung sei auf der Homepage www.ipconcept.com
kostenlos abrufbar.

Grundsätzlich gälten Ausschüttungen eines Investmentfonds als voll steuerpflichtige Erträge und unterlägen damit der deutschen Kapitalertragsteuer. Für Fonds, die sich in Liquidation befänden, gälten gemäß § 17 Investmentsteuergesetz die nachfolgenden Regelungen.

Während der Abwicklung eines Investmentfonds gälten Ausschüttungen eines Kalenderjahres als steuerfreie Kapitalrückzahlungen, sofern der letzte in diesem Kalenderjahr festgesetzte Rücknahmepreis die fortgeführten Anschaffungskosten unterschreite.

Das depotführende Kreditinstitut könne den steuerfreien Anteil der Ausschüttung erst nach dem Kalenderjahresende ermitteln. Es müsse zunächst davon ausgehen, dass die Ausschüttung in voller Höhe steuerpflichtig sei und Kapitalertragssteuer entsprechend einbehalte. Zu Beginn des folgenden Kalenderjahres, nach Kenntnis des letzten Rücknahmepreises im Kalenderjahr, habe das depotführende Kreditinstitut nach § 44b Absatz 1 Einkommenssteuergesetz zu viel einbehaltene Kapitalertragsteuer an den Anleger zu erstatten.

Die Ausschüttung vom 22. Dezember 2023 sei richtigerweise als Ausschüttung "eines Investmentfonds in Abwicklung gemäß § 17 Investmentsteuergesetz" an den WM Datenservice gemeldet worden. Diese Information ermögliche den depotführenden Kreditinstituten die korrekte steuerliche Zuordnung der Ausschüttung. Der WM Datenservice übermittle den depotführenden Kreditinstituten in den ersten Wochen des Kalenderjahres den jeweils zu verwendenden Rücknahmepreis des vorangegangenen Kalenderjahres der in Abwicklung befindlichen Investmentfonds. Im Anschluss daran könnten die depotführenden Kreditinstitute den steuerfreien Anteil der Ausschüttungen prüfen und gegebenenfalls den erfolgten Kapitalertragsteuerabzug auf Ebene der Anteilscheininhaber regulieren. Hinsichtlich der anlegerindividuellen steuerlichen Situation empfehle man eine Abstimmung mit den steuerberatenden Berufen.

Bei Abschluss der Liquidation werde den Anlegern der verbleibende Liquidationserlös gegen Rücknahme der Anteile ausgezahlt. Die Anleger müssten bis zu diesem Stadium keine Maßnahmen ergreifen, um den Liquidationserlös zu erhalten. Auch über den Abschluss der Liquidation würden die Anleger über die gemäß Verkaufsprospekt bekannten Publikationsmedien informiert.

Informationen zur steuerlichen Behandlung der zweiten Vorauszahlung auf den Liquidationserlös (Ex-Tag 19. Dezember 2024; Valuta-Tag 20. Dezember 2024)

Eine zweite Teilauszahlung auf den Liquidationserlös sei mit Ex-Tag 19. Dezember 2024 (Valuta-Tag 20. Dezember 2024) erfolgt. Die entsprechende Publikation zu dieser Teilauszahlung sei auf der Homepage www.ipconcept.com
kostenlos abrufbar. Bezüglich der steuerlichen Behandlung dieser Ausschüttung verweise man auf den Punkt "Wie erfolgt die Auszahlung an die Anleger?" in diesen FAQ.

Die Anleger hätten damit zu rechnen, dass auf den Ausschüttungsbetrag zunächst eine Kapitalertragsteuer erhoben werde. Im ersten Quartal 2025 werde der WM Datenservice den depotführenden Kreditinstituten den jeweils zu verwendenden Rücknahmepreis des vorangegangenen Kalenderjahres der in Abwicklung befindlichen Investmentfonds übermitteln. Im Anschluss daran könnten die depotführenden Kreditinstitute den steuerfreien Anteil der Ausschüttungen prüfen und gegebenenfalls den erfolgten Kapitalertragsteuerabzug auf Ebene der Anteilscheininhaber regulieren.

Die Anleger würden daher gebeten, die Erstattung der Kapitalertragsteuer im ersten Quartal 2025 abzuwarten und sich bei Fragen direkt an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden. Der Liquidator sei nicht für die anlegerindividuelle steuerliche Situation zuständig und könne diesbezüglich keine Auskünfte geben. (News vom 20.12.2025)

Den kompletten Beitrag finden Sie hier. (23.12.2025/alc/n/a)